REACh Erklärung

Im Juni 2007 ist die Europäische Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft getreten.

Künftig dürfen nur noch Chemikalien (Stoffe un d Zubereitungen) auf den Markt gebracht werden, die bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki, Finnland registriert worden sind, sofern sie in Mengen von wenigstens 1 t/a hergestellt oder importiert werden und es sich nicht um Stoffe handelt, die von der Registrierpflicht ausgenommen sind

Ziel ist es, dass alle in der EU produzierten und verwendeten Stoffe keinen negativen Einfluss auf Gesundheit und Umwelt haben.

Unter REACh werden chemische Stoffe registrierungspflichtig, nicht jedoch die fertige Ware.

Die REACh-Verordnung wird schrittweise bis 2018 eingeführt.

Wir stellen keine von REACh betroffenen Stoffe oder Zubereitungen her, noch importieren wir solche.

Im Sinne von REACh ist ASMETEC „nachgeschalteter Anwender“(„downstream user“). Somit unterliegt ASMETEC keinen Registrierungspflichten und muss daher keine Sicherheitsdatenblätter erstellen.

Unsere an Sie gelieferten Produkte sind Erzeugnisse und daher nicht als Stoff bzw. Zubereitung zu definieren (gem. Art. 3, Begriffsbestimmung). Stoffe werden aus unseren Produkten nicht freigesetzt. Artikel 7 der Verordnung hat daher für uns keine Relevanz.

ASMETEC fühlt sich von jeher für die Umweltfreundlichkeit seiner Produkte verantwortlich – wir sind zudem nach DIN EN ISO 14001:2015 und 9001:2015 zertifiziert. Wir vergewissern uns, dass unsere Lieferanten bei den Materialien und Stoffen, die in den von uns vertriebenen Produkten enthalten sind, alle Auflagen erfüllen.

ASMETEC hält alle von REACh geforderten Richtlinien ein.

Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0.1 Masseprozent enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0.1 Masseprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Aus heutigem Kenntnisstand und vor dem Hintergrund der Auskünfte unserer Lieferanten sind in unseren Produkten keine SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration über 0.1 % Prozent enthalten.


ASMETEC GmbH
  
Reinhard Freund
Geschäftsleitung

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
www.reach-helpdesk.de
www.reach.bdi.info
www.reach-info.de