LED Informationen

METOLIGHT® LED-Lichttechnik 

Kein Sondermüll, kein Quecksilber, kein Flimmern, keine UV-Strahlung, langlebig, umweltschonend.

ASMETEC ist Hersteller der Marke METOLIGHT - Design by Germany - Qualitätskontrolle in Deutschland
Gegenüber den herkömmlichern Leuchtmitteln zeichnen Sie sich METOLIGHT LED-Leuchtmittel durch enorme Effizienz und Langlebigkeit aus. Die in u nseren Leuchtmitteln verwendeten Marken-LED-Chips erreichen Helligkeiten bis über 190 lm/W bei bis zu 50.000 Betriebsstunden. Dies wird u.a. durch Verwendung modernster LED-Chips, hochwertiger LED-Treiber mit Bauteilen in Military-Spec sowie durch entsprechend entwickelter Kühltechnik erreicht.
Alle unsere Leuchtmittel und Leuchten werden in der eigenen Licht-Messtechnik in Kirchheimbolanden gemessen. Jede einzelne Leuchte/Lampe wird bei uns zu 100% geprüft auf Funktion, Lichtfarbe und elektrische Sicherheit, chargenweise werden sämtliche lichttechnischen, elektrotechnischen und elektromagnetischen (EMV) Daten nach aktueller Norm geprüft und dokumentiert. Gerne laden wir Sie zu uns nach Kirchheimbolanden ein, um an solchen Messungen teilzuhaben.
Bei den von uns angegebenen Daten können Sie sich darauf verlassen, dass diese auch reproduzierbar sind. In unserer hauseigenen Technik entwickeln, prüfen und reparieren wir METOLIGHT LED-Produkte.

BMU LED FÖRDERUNG

Die BMU Förderung belohnt Ihre klimafreundlichen Investitionen in LED Beleuchtung mit einem Zuschuss von bis zu 50% bzw. 60%*. Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Gefördert wird unter anderem die Umrüstung oder Sanierung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik im Innen- und Außenbereich.EU-Kommission: Lichtquellen – Verfahrensstand und Zeitplan - neue Verordnung EU 2017/1369.
Förderung für Umrüstung auf LED Beleuchtung
Dieses Finanzierungsangebot richtet sich an Unternehmen und unterstützt Investitionen für den energetischen Neubau oder die Sanierung ausschließlich in gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden. Insbesondere für Produktionsstätten, etwa einer effizienten Hallenbeleuchtung, bietet sich diese Födermaßnahme an. Die KfW fördert diese Vorhaben zum einen durch günstige Kreditkonditionen und zum anderen durch einen Tilgungszuschuss. Dieser Zuschuss ist wiederum abhängig von der erreichten Energieeffizienz der Maßnahme und kann im Bestfall bis zu 17,5% z. B. für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 betragen. Die Förderung für LEDs muss über die Hausbank des Antragstellers beantragt werden. Diese errechnet auch die jeweiligen individuellen Konditionen anhand der vorhandenen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Link für KfW: LED-Förderung

Was wird gefördert?
LED-Leuchten für Innen- und Hallenbeleuchtung Ausgaben für die Anschaffung der Leuchten (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik/Abdeckung) einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik sowie des erforderlichen Installationsmaterials
Ausgaben für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten sowie Ausgaben zur Montage der Neuanlage durch qualifiziertes, externes Fachpersonal
Ausgaben für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 (HOAI) in Höhe von maximal 5 % der zuwendungsfähigen Investitions- und Installationsausgaben.

Wer wird gefördert?
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,
- Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt,
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger,
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
- öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nach SGB VIII anerkannt sind, bzw. deren Träger,
- kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind,
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Träger.
Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten erhalten eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote für ausgewählte Förderschwerpunkte.

Förderhöhe
Zuschüsse von 20 bis 25 Prozent
Zuschüsse von 25 bis 30 Prozent für finanzschwache Kommunen
Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellern möglich.
Link zur Kommunalrichtlinie:  https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Mit METOLIGHT LED-Lichtlösungen können Sie die Anforderungen deutlich übertreffen,
z. B. Straßenbeleuchtung bis zu 91 % Einsparung mit Lichtsteuerung
Schulklassenraum bis zu 84 % Einsparung und zugleich mit der neuen METOLIGHT CLAIR - Luftdesinfektion während des Unterrichts bertreiben
Parkhaus bis zu 95 % Einsparung mit unseren einstellbaren LED-Sensor-Röhren.
Sie sparen nicht nur Energie- und Wartungskosten und damit kommunales Budget, sondern verbessern auch die Qualität des Lichtes.


Neue Energieklassen ab Septemper 2021
Für Verweneder von LED-Licht ist insbesondere wichtig, dass die bisherigen Energieeffizienzklassen ab September 2021 durch neue Klassen ersetzt werden.
Künftig gibt es keine A+ / A++ /A+++-Klassen mehr, die höchstre Effizienzklasse wird dann A sein.
Damit einhergehend sind neue Energielabel sowie die Pflicht, erweiterte technische Daten je Leuchte / Lampe zu veröffentlichen.
Asmetec erfüllt die Angabe erweiterter technischer Daten schon weitgehend seit dem Jahr 2012.
Zudem bieten wir jedem Kunden von METOLIGHT LEDs an, bei der Prüfung der Leuchten/Lampen vor Ort mit in unserem Lichtlabor dabei zu sein.

Tabelle 1: Energieeffizienzklassen von Lichtquellen (nach EU 2017/1369)
Energieeffizienzklasse Gesamt-Lichtausbeute TM lm/W
A 210 <= TM
B 185 <=TM<=210
C 160 <=TM<=185
D 135 <=TM<=160
E 110 <=TM<=135
F 85<=TM<=110
G TM<85
Tabelle 2 - Faktoren FTM nach Lichtquellentyp
Lichtquellentyp Fakor FTM
Ungebündeltes Licht (NDLS),
direkt an die Netzspannung angeschlossen (MLS)
1,000
Ungebündeltes Licht (NDLS),
nicht direkt an die Netzspannung angeschlossen (NMLS)
0,926
Gebündeltes Licht (DLS),
direkt an die Netzspannung angeschlossen (MLS)
1,176
Gebündeltes Licht (DLS),
nicht direkt an die Netzspannung angeschlossen (NMLS)
1,089