Elektrogesetz

Hinweise zum Elektrogesetz (ElektroG), zur Entsorgung und den Rücknahmeverpflichtungen

ASMETEC GmbH ist bei der Stiftung EAR mit der Nr. WEEE DE74399040 registriert.

Das Elektrogesetz [ElektroG] regelt in Deutschland die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Deutlich stärker als bisher sind die Hersteller, Importeure (und u.U. auch Wiederverkäufer) solcher Produkte verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte. Sie müssen diese sowohl von gewerblichen, als auch (über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) von privaten Kunden, auf eigene Kosten zurücknehmen bzw. entsorgen lassen. Über nachzuweisende finanzielle Sicherheitsleistungen soll zukünftig vermieden werden, dass nach der Insolvenz eines Herstellers oder Importeurs der Staat für die Entsorgung der bis dahin verkauften Geräte aufkommen muss.

Zusätzlich beschränkt das Elektrogesetz den Anteil bestimmter gefährlicher Stoffe, wie beispielsweise Blei oder Quecksilber, in neu konzipierten und produzierten Geräten.

Insgesamt verfolgt das Elektrogesetz drei zentrale Ziele:
1. Vermeidung von Elektro- und Elektronikschrott,
2. Reduzierung von Abfallmengen durch Wiederverwendung und Sammel-/Verwertungsquoten,
3. Verringerung des Schadstoffgehalts in Elektro- und Elektronikgeräten.

Der Definition und Umsetzung des Elektrogesetzes in Deutschland ging die EU-weite Regelung der Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Jahr 2003 voraus. Über mehrere Direktiven wurden Vorgaben zu zwei zentralen Problembereichen gemacht:

1. Elektro- und Elektronikgeräteschrott [Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE] und
2. Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion solcher Geräte [Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances, RoHS].

Alle mittlerweile 27 EU-Mitgliedsstaaten wurden angewiesen, diese Direktiven in nationale Gesetze umzusetzen.

      EU-Direktive 2002/96/EG (WEEE)

      EU-Direktive 2002/95/EG (RoHS)

In Deutschland wurden die verschiedenen EU-Direktiven zu WEEE und RohS im "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG]" verankert. Im Januar 2005 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es passierte im Februar 2005 den Bundesrat. Erste Teile (vor allem zur Einrichtung und Beleihung der Gemeinsamen Stelle) traten am 24. März 2005 in Kraft. Weitere Teile (insbesondere zur Verwertung) gelten seit dem 13. August 2005. Seit Ende 2006 gelten alle Teile des Elektrogesetzes in Deutschland.

Im Elektrogesetz werden unter anderem folgende Dinge geregelt:
- Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes? Daraus resultiert auch, welche Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer betroffen sind.
- Was ist bei der Neukonzeption von Elektro(nik)geräten nach dem 13. August 2005 zu beachten?
- Welche Stoffe dürfen zukünftig in neuen Geräten nicht mehr verwendet werden?
- Welche Zuständigkeiten und Aufgaben hat die Gemeinsame Stelle?
- Wie sind die erfassten Geräte zu kennzeichnen?
- Wie hat die Sammlung, Rücknahme und Verwertung von Altgeräten zu erfolgen?
- Welche Fristen sieht das Elektrogesetz für die verschiedenen betroffenen Stellen vor?
- Welche Sanktionen sind bei Verstoß gegen das Elektrogesetz vorgesehen?

      Das Bundesministerium für Umwelt (ElektroG)

Im Zuge der sogenannten "hoheitlichen Beleihung" wurde die Stiftung Elektro-Altgeräte Register [EAR] vom Umweltbundesamt mit den Aufgaben der im Elektrogesetz erwähnten "Gemeinsamen Stelle" aller betroffenen Hersteller betraut. Die Stiftung bündelt die Funktionen, die von staatlicher Seite zur Umsetzung des Elektrogesetzes durchgeführt werden müssen, wie z.B.

- Registrierung der Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer sowie der Geräte,
- Überprüfung der Garantiesicherheiten für solche Geräte, die auch Endverbrauchern angeboten werden könnten,
- Koordinierung der Bereitstellung von geeigneten Behältnissen und der Abholung von entsorgten Geräten,
- Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes und bei Verstoß Verhängen von Sanktionen,
- Erheben der Gebühren.

Die im Jahr 2004 gegründete Stiftung nimmt seit Juli 2005 Registrierungen von Herstellern und Geräten an.

ASMETEC ist bei der Stiftung EAR unter der Nummer WEEE DE 74399040registriert, erstellt die geforderten Meldungen und zahlt die erhobenen Gebühren. Interessenten erhalten auf Anforderung nähere Auskünfte

Kundenhinweise
Geräte, die Sie nach dem 23.3.2006 von uns bezogen haben (so genannte Neu-Altgeräte; auch neue Altgeräte bzw. new waste genannt), nehmen wir an unserem Standort in 67292 Kirchheimbolanden zur Wiederverwendung, Behandlung und Entsorgung zurück, sofern und sobald sie zu Abfall geworden sind. Die Rücknahme erfolgt kostenlos. Alle LED – Retrofit Leuchtmittel (unter der Marke METOLIGHT registriert) können auch an den öffentlichen Sammelstellen abgegeben werden oder zur kostenlosen Entsorgung an ASMETEC zurückgeschickt werden.

LED-Leuchtmittel gehören nach dem Gebrauch nicht In die Hausmülltonne, sondern sollen beim Wertstoffhof (wahlweise auch bei ASMETEC) zur fachgerechten Entsorgung abgegeben werden.
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU schreibt ab 2016 eine Sammelquote von 45%, ab dem Jahr 2019 sogar von 65% vor. Sie dient dazu, wertvolle Rohstoffe, Edelmetalle sowie seltene Erden, die bei der Herstellung vieler Elekronikartikel verwendet werden wieder zurück zu gewinnen. Bitte helfen Sie mit, indem Sie LED-Leuchtmittel und andere Elektronikgeräte nicht achtlos in den Hausmüll werfen.
 

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorberei-tung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols unten gezeigten Symbols (Anlage 3 zum ElektroG) können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

ASMETEC GmbH ist an das Recycling ERP - European Recycling Platform Deutschland GmbH, 52068 Aachen angeschlossen. ASMETEC nimmt vertragsgemäß gem. ElektroG und BattG Elektrogeräte zurück und führt sie über Subunternehmer von ERP GmbH der Wiederverwertung zu. Die Rücknahme von Elektrogeräten erfolgt freiwillig, da ASMETEC nicht über die vom Gesetzgeber bestimmten 400 m² Verkaufs- und Lagerfläche für Elektrogeräte hat. Die freiwillige Rücknahme beschränkt sich daher nur auf bei ASMETEC gekaufte Elektrogeräte.

Senden Sie die Altgeräte ausreichend frankiert an ASMETEC GmbH - Carl-Benz-Str. 4 - 67292 Kirchheimbolanden zurück.

Besitzer von Altgeräten können diese auch im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

3. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

 
 
ASMETEC GmbH
Carl-Benz-Str. 4
67292 Kirchheimbolanden