Mindestlohngesetz

Bestätigung über Einhaltung des Mindestlohngesetzes
 
 
Hiermit bestätigen wir, dass wir unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den für unsere Branche gesetzlich geltenden Mindestlohn zahlen und die Vorgaben des Mindestlohngesetzes einhalten.
 
Ferner versichern wir, dass wir von uns beauftragte Nachunternehmer ebenfalls verpflichten, das Mindestlohngesetz einzuhalten.
 
Wir stellen unsere Kunden von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer Verletzung gegen des MiLoG durch uns oder einen von uns beauftragten Nachunternehmer ergeben können.
 
Wir werden Kunden in Falle einer Verletzung des Mindestlohngesetzes durch uns oder einen von uns beauftragten Nachunternehmer unverzüglich schriftlich zu informieren.
  
Asmetec GmbH
Geschäftsführung
 
Februar 2015



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